Unsere Praxis Platzer + Schmit ist eine Wahlarztpraxis. Dennoch können gewisse Behandlungen über die Krankenkasse zurückerstattet werden. Häufig macht es bei zahnmedizinischen Behandlungen keinen großen Unterschied, ob Sie zu einem Wahlarzt oder Kassenarzt gehen. Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag, welche Leistungen möglicherweise erstattungsfähig sind, worauf Sie achten sollten und wann sich eine Zahnzusatzversicherung rechnen könnte.
Ein Wahlarzt hat keinen Vertrag mit der „Österreichischen Gesundheitskasse“ (ÖGK). Deshalb rechnen wir unsere Leistungen nicht direkt über die E-Card ab. In unserer Wahlarztpraxis erhalten Sie eine Honorarnote, die zunächst vollständig beglichen werden muss. Die bezahlte Rechnung kann dann bei der ÖGK eingereicht werden. Erstattungsfähige Leistungen werden nach kurzer Zeit direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Im Gegensatz dazu haben Kassenärzte einen Vertrag mit der ÖGK und rechnen die erbrachten Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Das bedeutet jedoch nicht, dass bei einem Kassenarzt alle Behandlungen übernommen werden! Leistungen, die nicht zu den Krankenkassenleistungen gehören, müssen auch beim Kassenarzt privat bezahlt werden.Je nachdem, welche Behandlung Sie wünschen oder erforderlich ist, können auch beim Kassenarzt Kosten anfallen, die nicht übernommen werden. Somit ist der zu zahlende Betrag beim Wahlarzt häufig nicht oder nur geringfügig höher als beim Kassenarzt.
Unserer Praxis Platzer + Schmit hat zudem einen Kassenvertrag für Patient:innen, die über die Kranken- und Unfallfürsorge (KUF) versichert sind.
Die Bezeichnung Privatarzt oder Wahlarzt meint dasselbe. Sowohl Privatarzt als auch Wahlarzt beschreibt niedergelassene Ärztinnen oder Ärzte, die kein Vertragsverhältnis zur Krankenkasse haben. Die Bezeichnung Wahlarzt weist darauf hin, dass Patient:innensich die Ärzt:innen frei auswählen können. Eine Zuweisung zu einem Privatarzt oder Wahlarzt durch andere Ärzt:innen ist nicht notwendig.
Sie wünschen einen Termin bei uns in der Zahnarztpraxis? Gerne erreichen Sie uns telefonisch oder direkt über unser Online-Formular.
Die Unterschiede bei zahnärztlichen Leistungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen in Österreich zeigen sich in den Deckungsbereichen und Erstattungsraten. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bietet eine breite Palette an Leistungen, darunter Glasionomerzement-, Alkasit- und Kompositfüllungen sowie Wurzelbehandlungen. Allerdings müssen einige Behandlungen, wie Kompositfüllungen bei Backenzähnen möglicherweise selbst gezahlt werden. Der Beamtenversicherungsträger (BVA) bietet häufig umfassendere Leistungen und bessere Konditionen für Beamt:innen. Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) gewährt oft geringere Erstattungen für Zahnfüllungen und andere zahnärztliche Leistungen im Vergleich zur ÖGK. Mit der Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Landeslehrer, Landesbeamten und Gemeindebeamten (KUF) haben wir bei Platzer + Schmit einen Kassenvertrag.
Wichtig: Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse, um detaillierte Informationen zu erhalten.
In Österreich übernimmt die „Österreichische Gesundheitskasse“ (ÖGK) eine Vielzahl von Leistungen. Auch beim Wahlarzt werden diese zu mindestens 80% zurückerstattet. Zu den abgedeckten Leistungen zählen beispielsweise Glasionomerzement- und Alkasitfüllungen im Seitenzahnbereich, Komposit-Füllungen im Front- und Eckzahnbereich, Wurzelbehandlungen, Zahnsteinentfernungen und chirurgische Eingriffe wie das Entfernen von Zähnen und Zahnwurzeln.
Wichtig: Wir können Ihnen keine bindenden Informationen zu geltenden Versicherungsleistungen geben und bitten Sie, sich für genaue Informationen direkt an Ihre Krankenkasse zu wenden.
Seit 1. Jänner 2025 gilt in Österreich und der gesamten EU ein Verbot von neuen Amalgam-Füllungen. Die ÖGK bezahlt seitdem Zahnfüllungen aus Glasionomerzement oder Alkasit im Seitenzahnbereich, weiße Füllungen aus Komposit (Kunststoff) werden nur für Front- und Eckzähne zurückerstattet. Wenn Sie eine weiße Füllung bei Karies in einem Backenzahn wünschen, ist das auch beim Kassenarzt eine Leistung, die Sie privat bezahlen müssen.
Aus unserer Sicht ist die Versorgung aller Zähne mit Komposit ein Muss. Deshalb verwenden wir in unserer Praxis Platzer + Schmit keinen Glasionomerzement oder Alkasit. Rechnungen für Füllungen aus Kunststoff im Seitenzahnbereich können jedoch in jedem Fall bei der ÖGK eingereicht werden, denn ein Zuschuss von bis zu 80 Prozent des Amalgamtarifs wird für Füllungen aus Komposit zurückerstattet.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen keine bindenden Informationen zur Erstattbarkeit von zahnärztlichen Leistungen mitteilen können. Für genaue Informationen zu Ihren Ansprüchen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.
Wenn bei Ihnen aus gesundheitlichen Gründen Zahnfüllungen aus Komposit, Glasionomerzement oder Alkasit infrage kommen, gibt es alternative Füllungen aus Metall (z.B.: Gold) oder Keramik. Diese speziellen Füllungen werden als Inlays oder Onlays bezeichnet und sind kostspieliger als gewöhnliche Zahnfüllungen. Unter bestimmten Bedingungen gewährt die ÖGK dafür einen Zuschuss. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, wenn Sie wissen möchten, ob Inlays oder Onlays in Ihrem Fall von der Kasse übernommen werden.
Wird ein Inlay oder ein Onlay nicht bewilligt und Sie sich dennoch für die Behandlung entscheiden, kann die Rechnung trotzdem eingereicht werden. Sie erhalten einen Kostenzuschuss in Höhe von 80 Prozent der tariflichen Kosten, der für die entsprechende Zahnfüllung aus Amalgam vorgesehen gewesen wäre.
Aus unserer zahnärztlichen Sicht sind Füllungen aus Kunststoff, Glasionomerzement oder Alkasit nicht immer eine geeignete Alternative zum On- oder Inlay, weshalb die Behandlung trotz höherer Kosten sehr sinnvoll sein kann. Dennoch ist anzumerken, dass die Behandlung deutlich teurer ist und der Kostenzuschuss für eine, von der Krankenkasse gedeckte Füllung, nur einen Bruchteil der Kosten abdeckt. Gerne laden wir Sie zu uns in die Praxis für einen Kontrolltermin ein, um festzustellen, welche Behandlung für Sie infrage kommt. Jetzt Termin sichern.
Wichtig: Welche Leistungen Ihre Krankenkasse abdeckt, müssen Sie direkt mit Ihrer Versicherung abklären.
Wahlarztrechnungen können, nachdem sie beglichen wurden, bei der ÖGK eingereicht werden. Wir bieten bei uns in der Praxis den Service an, die Rechnung für Sie einzureichen. Sie können Honorarnoten aber auch selbst online über das Serviceportal der ÖGK, per Post oder persönlich bei einem ÖGK-Servicecenter einreichen. Nach der Prüfung durch die ÖGK wird der erstattungsfähige Betrag auf Ihr Konto überwiesen.
Wenn Sie zudem über eine Zahnzusatzversicherung oder eine andere private Gesundheitsversicherung verfügen, können Sie den nicht erstattungsfähigen Betrag an Ihren Versicherer weiterleiten und unter Umständen noch mehr Geld zurückerhalten.
Wir können Ihnen keine bestimmte Zahnzusatzversicherung empfehlen, da es bei der richtigen Wahl auf zahlreiche individuelle Parameter ankommt. Grundsätzlich sollte beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung in Österreich auf Folgendes geachtet werden:
Die Rückerstattung der ÖGK beträgt normalerweise 80% der tariflichen Kosten, die sie einem Vertragszahnarzt für die gleiche Leistung zahlen würde. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Erstattung nicht 80% des tatsächlich bezahlten Honorars des Wahlzahnarztes entspricht, sondern 80% des festgelegten Tarifs der ÖGK. Daher kann die tatsächliche Rückerstattung je nach Höhe des Honorars des Wahlzahnarztes variieren.
Die Preise für Behandlungen bei Platzer + Schmit orientieren sich an den „Autonomen Honorarrichtlinien“ der österreichischen Zahnärztekammer, die Sie online einsehen können. Gerne beraten wir Sie persönlich bei uns in der Praxis. Jetzt Termin vereinbaren.
Die Bearbeitungszeit für die Kostenerstattung kann mehrere Wochen dauern. Es empfiehlt sich, die Rechnungen zeitnah nach der Behandlung einzureichen, um den Erstattungsprozess zu beschleunigen. Wenn wir Ihre Rechnung direkt nach der Behandlung einreichen, ist der Rückerstattungsbetrag häufig bereits zwei bis drei Wochen später auf Ihrem Konto.
In Österreich können Patient:innen den Zahnarzt so oft wechseln, wie sie möchten. Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich der Häufigkeit des Wechsels, außer es handelt sich um einen Kassenvertragsarzt. Kassenärzte können immer nur zum Quartal gewechselt werden. Ein Wechsel zu uns in unsere Wahlarztpraxis kann jederzeit durchgeführt werden.
Wenn Sie auf der Suche nach einem neuen Zahnarzt sind, laden wir Sie herzlich zu uns in die Praxis Platzer + Schmit nach Hall in Tirol ein. Wir legen größten Wert auf eine hochwertige zahnärztliche Versorgung und eine individuelle Patientenbetreuung. Unsere moderne Praxisausstattung und unser erfahrenes Team sorgen dafür, dass Sie sich bei uns wohlfühlen und auf höchstem Niveau behandelt werden.
Der Bereich der ästhetischen Zahnmedizin gehört zu unseren Fachgebieten, was uns als Spezialisten auf dem Gebiet der Implantologie und der Versorgung mit Veneers auszeichnet. Schonendes Bleaching, passgenaue Knirschschienen und viele weitere hochmoderne Behandlungen gehören ebenfalls zu unserem umfangreichen Behandlungsspektrum.
Wir laden Sie herzlich ein, unsere Praxis zu besuchen und sich selbst von der Qualität unserer Leistungen zu überzeugen. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin und erfahren Sie mehr über unsere umfangreichen zahnärztlichen Behandlungen. Wir freuen uns auf Sie!